Ab 01.01.2006 ist auch in Niedersachsen das Pkw-Fahren mit 17 ermöglicht worden. Dabei wird die normale Führerscheinausbildung und Prüfung schon 1 Jahr früher als üblich durchlaufen. Mit der erworbenen Fahrerlaubnis darf dann bis zum Erreichen des 18 Lebensjahres gefahren werden.
Allerdings muss der Fahrer beim Fahren mit der befristeten Fahrerlaubnis durch eine in seinem vorläufigen Führerschein eingetragene Begleitperson beaufsichtigt werden.
Voraussetzungen der Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Bei Eintrag in den Führerschein maximal 3 Punkte in Flensburg
- Nicht mehr als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut bei Begleitfahrten
- Keine Einwirkung von Drogen bei Begleitfahrten
- Muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
Du möchtest dich für das begleitete Fahren mit 17 Jahren anmelden?
Gern kannst du dich vorab über das Kontaktformular bei uns melden und folgende Dokumente bei deinem ersten Besuch in der Fahrschule aufgefüllt mitbringen:
Fahrerlaubnisantrag alle Klassen